§ 1 Geltung dieser allgemeinen Liefer- und Einkaufsbedingungen
Die Lieferungen, Leistungen, Angebote und Einkäufe der PURIST GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit vorrangig gegenüber Dritten; auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen und auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit dem Entgegennehmen der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als akzeptiert und angenommen. Gegenbestätigungen der Käufer, Lieferanten oder Kunden unter Hinweis auf ihre Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen, wird hiermit widersprochen. Abweichungen zu diesen Bedingungen wurden keine getroffen. Im Übrigen gelten solche Abweichungen nur, sofern sie schriftlich von einem Geschäftsführer der PURIST GmbH bestätigt wurden.
Diese Vertragsbedingungen gelten sowohl gegenüber Unternehmen und sonstigen gewerblich tätigen Kunden (B2B) als auch gegenüber Privatpersonen (B2C), die als Verbraucher handeln.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Die Angebote der PURIST GmbH / Verkäuferin sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der PURIST GmbH / Verkäuferin. Dasselbe gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.
Zeichnungen, Grafiken, Bemusterungen, Abänderungen, Gewichte/Aufmaße oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart und abgenommen wurde. Diese Unterlagen bleiben Eigentum & Besitz der PURIST GmbH und können – sofern es nicht zur Auftragsvergabe kommt – separat in Rechnung gestellt werden. Musterware ist nie Gegenstand des Angebotes und bleibt stets im Eigentum & Besitz der PURIST GmbH.
Die PURIST GmbH hat das Recht, die eigene Firmenbezeichnung oder einen sonstigen Hinweis auf die Herkunft bzw. Hersteller des Produktes zu vermerken.
Die Mitarbeiter / Erfüllungsgehilfen der PURIST GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
§ 3 Preise
Soweit nicht anders angegeben und unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs, hält sich die PURIST GmbH an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise – vier Wochen ab deren Erstellungsdatum – gebunden. Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung der PURIST GmbH genannten Konditionen und Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Preise der PURIST GmbH sind grundsätzlich ab Werk gestellt. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen, wie z.B. Fracht, Versicherungen, Sonderverpackungen u.ä., werden gesondert in Rechnung gestellt. Alle Angebote der PURIST GmbH sind stets freibleibend.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
Liefertermine oder Fristen, die verbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem im Auftrag vorgesehenen Zeitpunkt, frühestens jedoch, wenn die vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Versandanschriften vorliegen, alle Einzelheiten des Auftrages klargestellt sind und der Käufer vereinbarte Anzahlungen bzw. Sicherheiten geleistet hat. Werden vom Käufer nach Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages gewünscht, so beginnt die Lieferfrist erst mit der Bestätigung der Änderung durch die PURIST GmbH / Verkäuferin. Liefer- und Leistungsverzögerung auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die der PURIST GmbH / Verkäuferin die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, Maschinenschäden, Betriebsstörungen oder sonstige, nicht vorauszusehende Behinderungen, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei Lieferanten der PURIST GmbH / Verkäuferin oder deren Unterlieferanten eintreten – hat die PURIST GmbH / Verkäuferin auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die PURIST GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen dem noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch entsprechend für ein etwaiges Fixhandelsgeschäft, welches die PURIST GmbH zugesagt hat.
Wenn die Behinderung länger als 12 Wochen dauert, ist der Besteller / Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzelt oder wird die PURIST GmbH / Verkäuferin von Ihrer Verpflichtung frei, so kann der Besteller / Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Verzugsschäden können allenfalls bis zu 5 % des Rechnungswertes, der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen, geltend gemacht werden und sind vorab schriftlich anzuzeigen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit der PURIST GmbH / Verkäuferin.
Die PURIST GmbH / Verkäuferin ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Die Versandart bleibt der PURIST GmbH vorbehalten, wenn nicht ausdrücklich eine bestimmte Versandart vorgeschrieben ist. Eine Versicherung der Lieferung / Ware muss auf Wunsch und Kosten Käufers erfolgen.
§ 5 Gefahrenübergang
Die Gefahr – für den Fall B2B – geht auf den Besteller/Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der PURIST GmbH / Verkäuferin verlassen hat. Falls der Versand / Transport ohne Verschulden der PURIST GmbH / Verkäuferin unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller / Käufer über. Für den Fall B2C geht die Gefahr erst mit Annahme der Ware auf den Käufer über – es sei denn ein vorsätzlicher Annahmeverzug liegt vor.
§ 6 Rechte des Käufers wegen Mängel
Die Produkte werden frei von Fabrikations- und Materialmängeln geliefert. Die Geltendmachung von Mängelansprüchen hat zeitnah zu erfolgen. Eine unwesentliche Farbabweichung stellt keinen Mangel dar. Werden Betrieb- und/oder Wartungsanweisungen der PURIST GmbH, des Herstellers oder der Verkäuferin nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchs- & Reinigungsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.
Der Käufer / Besteller (B2B) muss nach Leistung durch die PURIST GmbH /Verkäuferin Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der PURIST GmbH / Verkäuferin unverzüglich (d.h. max. 3 Tage) nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Für den Fall B2C sind Mängelansprüche spätestens binnen vier Wochen, ab Lieferung der Produkte, schriftlich geltend zu machen.
Im Falle einer Mitteilung des Käufers / Bestellers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, kann die PURIST GmbH/Verkäufern nach ihrer Wahl verlangen, dass:
// das schadhafte Teil / Stück zur Reparatur & anschießender Rücksendung an die PURIST GmbH / Verkäuferin geschickt wird
// der Käufer das schadhafte Teil bereit hält und ein Servicetechniker der PURIST GmbH zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen
Falls der Besteller / Käufer verlang, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann die PURIST GmbH / Verkäuferin diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen der PURIST GmbH zu bezahlen sind.
Liegt also ein relevanter Sachmangel vor und schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist insgesamt fehl, kann der Käufer/Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückabwicklung des Vertrages verlangen. Für den Fall des Rücktritts sind die Teile, Artikel, Stücke etc., unabhängig vom streitgegenständlichen Mangel, in einem guten und wieder verkaufsfähigen Zustand zu bringen / zu erhalten. Gewährleistungsansprüche gegen die PURIST GmbH / Verkäuferin stehen nur unmittelbaren Käufern / Bestellern zu und sind nicht abtretbar.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Die vertragsgegenständlichen Produkte (fortfolgend »Vorbehaltsware«) bleiben bei Verträgen mit Unternehmen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus den Verkäufen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer bestehenden und auch zukünftig entstehenden Forderungen Eigentum der PURIST GmbH / Verkäuferin. Bei Kunden als Verbraucher gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung des im Rahmen der Vertrages geschuldeten Kaufpreises. Erlischt das (Mit-)Eigentum der PURIST GmbH / Verkäuferin durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers / Bestellers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf die PURIST GmbH / Verkäuferin übergeht. Der Käufer / Besteller verwahrt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der der PURIST GmbH (Mit-)Eigentum zusteht, ist ebenfalls Vorbehaltsware. Verpfändung oder Sicherungsübereignungen solcher Ware sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen, tritt der Käufer / Besteller bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die PURIST GmbH ab. PURIST nimmt die Abtretung an.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer / Besteller auf das Eigentum der PURIST GmbH / Verkäuferin hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Die Vorbehaltsware ist pfleglich zu behandeln und ggf. zu versichern (Brand / Diebstahl etc.).
Bei vertragswidrigem Verhaften des Käufers/Bestellers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehalts wäre zurückzunehmen.
§ 8 Zahlung
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der PURIST GmbH /Verkäuferin spätestens nach Rechnungseingang fällig und ohne Abzug nach Auslieferung zu zahlen. Ist unsicher, wann dem Kunden als Unternehmer die Rechnung zuging, kommt der Kunde spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Erhalt der Leistung in Zahlungsverzug. Die PURIST GmbH ist bei Verträgen mit Unternehmen berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kundnen, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt wenn der Scheck eingelöst wird.
Gerät der Käufer / Besteller in Verzug, so ist die PURIST GmbH / Verkäuferin berechtigt, von dem betreffendern Zeitpunkt ab Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.
Wenn der PURIST GmbH / Verkäuferin Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers / Bestellers in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlung einstellt oder wenn der Verkäuferin andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist sie berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen, auch wenn sie Schecks o.ä. angenommen hat. Die PURIST GmbH / Verkäuferin ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen und Warenauslieferungen zurückzuhalten.
Der Käufer / Besteller ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Bei Aufträgen mit einem Auftragsvolumen von über 20.000,-- EURO (brutto) werden folgende Anzahlungen fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde:
// 50 % nach Auftragsbestätigung
// 40 % bei Lieferbereitschaft, sprich vor Auslieferung
// 10 % nach Installation / Lieferung
spätestens nach Stellung der Schlussrechnung, ist der ausstehende Restbetrag sofort fällig
Zahlungen dürfen an Mitarbeiter des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkassovollmacht vorweisen.
§ 9 Urheberrecht
Sämtliche Entwürfe, Zeichnungen, Skizzen und Modelle bleiben gemäß §2 des Gesetzes zum Schutze der Urheberrechte unser Eigentum. Sie dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung kopiert oder dritten Personen zugänglich gemacht werden. Der Besteller stellt uns von allen Ansprüchen frei und hat entsprechenden Schaden infolge von Schutzrechtverfolgungen zu ersetzen.
§ 10 Haftung
Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung einschließlich unerlaubter Handlungen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die PURIST GmbH / Verkäuferin für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden.
Soweit die Haftung der PURIST GmbH / Verkäuferin ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der PURIST GmbH / Verkäufern.
§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufern und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für den internationalen Rechtsverkehr wird die Anwendbarkeit des UN Kaufrechts ausdrücklich ausgeschlossen.
Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist das für den Unternehmenssitz Stuttgart zuständige Amts- bzw. Landgericht ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
Ansprüche aus mit der PURIST GmbH abgeschlossenen Verträgen kann der Kunde nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung der PURIST GmbH abtreten. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Änderungen, Anpassungen sowie Aktualisierungen dieser Bedingungen behält sich die PURIST GmbH ausdrücklich und jederzeit vor. Diese Bedingungen sind auf der Firmenhompage einzusehen (www.purist-design.de). Auf Anforderung können diese Bedingungen auch gerne postalisch zugestellt werden.
© Mai 2010 PURIST GmbH